Ehrenmitglieder
Mitglieder, die sich im Verband duch besondere Verdienste hervorgetan haben, können durch die Hauptversammlung zum Ehrenmitglied ernannt werden.
Zu dem Gremium konnten keine Positionen gefunden werden.
Mitglieder, die sich im Verband duch besondere Verdienste hervorgetan haben, können durch die Hauptversammlung zum Ehrenmitglied ernannt werden.