Verdienstorden des KVN
Ziffer 1: Stiftung
Das Präsidium des KVN hat die Stiftung eines
KVN - Verdienstorden
beschlossen.
Der Orden wird in zwei Stufen verliehen, und zwar:
- Stufe 1 in Silber
- Stufe 2 in Gold
Zu allen Orden wird eine Urkunde verliehen.
Ziffer 2: Voraussetzungen für die Verleihung
Der KVN - Verdienstorden wird unter folgenden Voraussetzungen verliehen:
Stufe 1 in Silber
- eine mindestens 11jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Präsidium oder den Ausschüssen des KVN oder im Vorstand der Narrenjugend.
- eine mindestens 11jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand einer Mitgliedsgesellschaft des KVN.
- eine mindestens 22jährige aktive Mitgliedschaft in einer Mitgliedsgesellschaft des KVN.
Stufe 2 in Gold
- eine mindestens 22jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Präsidium oder den Ausschüssen des KVN oder im Vorstand der Narrenjugend.
- eine mindestens 22jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand einer Mitgliedsgesellschaft des KVN.
- eine mindestens 33jährige aktive Mitgliedschaft in einer Mitgliedsgesellschaft des KVN.
Ziffer 3: Beantragung
Anträge auf Verleihung des KVN - Verdienstorden sind schriftlich, mit ausreichender Begründung und tabellarischen Angaben sowie Namen, Anschrift und Geburtsdatum des Auszuzeichnenden, spätestens acht Wochen vor dem vorgesehenen Verleihungstermin, an den Verband zu richten. Antragsteller kann nur ein Mitgliedsverein des KVN sein. Über die Verleihung entscheidet das Präsidium.
Ziffer 4: Kosten des Orden
Die Kosten für den Orden und die Urkunde sind vom Antragsteller zu übernehmen. Dem Antrag ist ein entsprechender Verrechnungsscheck beizufügen. Die Kosten für den Orden legt das Präsidium fest.