INFORMATIONEN Regelung für Jahreshauptversammlungen in Vereinen

Regelungen für Jahreshauptversammlungen in Vereinen

Auch wenn in der Vereinssatzung nichts entsprechendes geregelt ist gilt seit dem 28.03.2020

  1.  Ein Vorstand bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.
  2. Mitgliederversammlungen können auch im Wege elektronischer Kommunikation stattfinden. (z.B. Videokonferenz per Skype oder Facetime o.ä. und Telefonkonferenzen) sog. virtuelle Mitgliederversammlungen.
  3. Das Stimmrecht kann auch vor der Durchführung einer Mitgliederversammlung schriftlich ausgeführt werden.
  4. Es können Beschlüsse außerhalb einer Mitgliederversammlung gefasst werden, wenn alle Mitglieder beteiligt werden, bis zu einem vom Vorstand gesetzten (angemessenen) Termin mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimme in Textform abgegeben haben und die erforderliche Mehrheit vorliegt.

Diese Regelungen gelten derzeit bis zum 31.12. 2021.

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