ABSAGE Jahreshauptversammlung 06. + 07. Juni 2020
Verehrte Präsidentinnen, verehrte Präsidenten,
liebe Karnevalsfreunde,
zuerst hoffe ich, dass ihr alle gesund seid und die CoVid-19 Pandemie bis jetzt einigermaßen gut überstanden habt.
Nun ist es so das uns CORONA auch weiterhin noch im Griff hat. Deshalb möchte ich euch heute mitteilen, dass auf Beschluss des Präsidiums die
Jahreshauptversammlung des Karneval-Verband Niedersachsen e.V. am 06.06 / 07.06.2020 hiermit abgesagt wird.
einen neuen Termin gibt es noch nicht.
Die gesetzlichen Verordnungen lassen zur Zeit eine Versammlung in dieser Form nicht zu. Da wir aber heute/morgen die Einladung versenden müssten (4 Wochen vorher) müssen wir die Versammlung absagen.
Sollte es in den nächsten Tagen zu weiteren Lockerungen kommen, wissen wir immer noch nicht wie lange es mit der Abstandsregelung geht bzw. wissen wir nicht wann die Hotels oder öffentlichen Gebäude wieder komplett für Veranstaltungen bis zu 100 Personen geöffnet werden.
Wie haben beschlossen auch „nichts übers Knie zu brechen“ zumal uns die gesetzliche Regelung einen Freiraum gibt. Wir hoffen, dass wir die Versammlung im Herbst durchführen können.
Weiterhin sind abgesagt das Jugend-Zeltlager in Otterndorf und damit auch die Jahreshauptversammlung der Narrenjugend, die Schulungen im karnevalistischen Tanzsport am 06.07 / 07.07 sowie am 11.07 / 12.07 2020.
Wir werden euch auf dem laufenden halten.
In der Hoffnung ,dass wir uns alle bald wiedersehen
viel Gesundheit,Kraft und Weitsicht für die nächsten Monate.
Karneval-Verband Niedersachsen e.V
Präsident
Karl-Heinz Thum
INFORMATIONEN Regelung für Jahreshauptversammlungen in Vereinen
Regelungen für Jahreshauptversammlungen in Vereinen
Auch wenn in der Vereinssatzung nichts entsprechendes geregelt ist gilt seit dem 28.03.2020
- Ein Vorstand bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.
- Mitgliederversammlungen können auch im Wege elektronischer Kommunikation stattfinden. (z.B. Videokonferenz per Skype oder Facetime o.ä. und Telefonkonferenzen) sog. virtuelle Mitgliederversammlungen.
- Das Stimmrecht kann auch vor der Durchführung einer Mitgliederversammlung schriftlich ausgeführt werden.
- Es können Beschlüsse außerhalb einer Mitgliederversammlung gefasst werden, wenn alle Mitglieder beteiligt werden, bis zu einem vom Vorstand gesetzten (angemessenen) Termin mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimme in Textform abgegeben haben und die erforderliche Mehrheit vorliegt.
Diese Regelungen gelten derzeit bis zum 31.12. 2021.