Verdienstorden des KVN

Ziffer 1: Stiftung

Das Präsidium des KVN hat die Stiftung eines KVN – Verdienstorden beschlossen.

Der Orden wird in drei Stufen verliehen, und zwar:

Stufe 1 in Silber

Stufe 2 in Gold

Stufe 3 in Gold mit Brillianten

Zu allen Orden wird eine Urkunde verliehen.

Ziffer 2: Voraussetzungen für die Verleihung

Der KVN – Verdienstorden wird unter folgenden Voraussetzungen verliehen:

Stufe 1 in Silber

  • eine mindestens 11-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Präsidium oder den Ausschüssen des KVN oder im Vorstand der Narrenjugend.
  • eine mindestens 11-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand einer Mitgliedsgesellschaft des KVN.
  • eine mindestens 22-jährige aktive Mitgliedschaft in einer Mitgliedsgesellschaft des KVN.

Stufe 2 in Gold

  • eine mindestens 15-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Präsidium oder den Ausschüssen des KVN oder im Vorstand der Narrenjugend.
  • eine mindestens 22-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand einer Mitgliedsgesellschaft des KVN.
  • eine mindestens 33-jährige aktive Mitgliedschaft in einer Mitgliedsgesellschaft des KVN.

Stufe 3 in Gold mit Brillanten

  • eine mindestens 22-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Präsidium oder den Ausschüssen des KVN oder im Vorstand der Narrenjugend.
  • eine mindestens 22-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Präsidium/Vorstand (nach BGB) einer Mitgliedsgesellschaft des KVN.
  • für besondere begründete außergewöhnliche Leistungen eines Karnevalistin (Entscheidung trifft nach Prüfung das KVN-Präsidium).

Ziffer 3: Beantragung

Anträge auf Verleihung des KVN – Verdienstorden sind schriftlich, mit ausreichender Begründung und tabellarischen Angaben sowie Namen, Anschrift und Geburtsdatum des Auszuzeichnenden, spätestens acht Wochen vor dem vorgesehenen Verleihungstermin, an den Verband zu richten. Antragsteller kann nur ein Mitgliedsverein des KVN sein. Über die Verleihung entscheidet das Präsidium.

Ziffer 4: Kosten des Orden

Die Kosten für den Orden und die Urkunde sind vom Antragsteller zu übernehmen. Dem Antrag ist ein entsprechender Verrechnungsscheck beizufügen. Die Kosten für den jeweiligen Orden belaufen sich auf:

Stufe 1 in Silber : 75,– Euro

Stufe 2 in Gold : 85,– Euro

Stufe 3 in Gold mit Brillanten : 90,– Euro